Immobilien aus amtl. Verwertungen
Erwerb unter Schätz-/Verkehrswert möglich, zudem keine Makler- und Notarkosten.*
In Deutschland stehen kontinuierlich tausende Immobilien jeder Art in einem Versteigerungsverfahren bei Gericht – darunter hunderte Immobilien aus Land- und Forstwirtschaft (Güter, Herrenhäuser, stillgelegte Höfe – sog. Resthöfe; Land-, Forst-, Bauernhäuser; Reiterhöfe, Mühlen, Gewässer, Wiesen-, Acker- oder Forstflächen; Flächen für Photovoltaik, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe usw.). Diese Objekte/Termine werden von uns monatlich u.a. in der DIV-Liste „Land- u. Forstwirtschaft“ (Verzeichnis amtlicher Verwertungsverfahren) veröffentlicht.



Neben den klassischen land- und forstwirtschaftlichen Immobilien stehen aktuell und kontinuierlich jeweils immer auch „besondere“ Objekte“ (z.B. Burgen, Schlösser, Herrenhäuser, Mühlen, Pfarrhöfe, Brücken, E-Werke, denkmalgeschützte Objekte, Freizeitgrundstücke mit Wochenendhaus usw. – in jeder Lage, in jedem baulichen Zustand, in jeder Größe und damit Preiskategorie) in einem Versteigerungsverfahren bei Gericht. Diese Objekte/Termine werden von uns monatlich u.a. auch in der DIV-Liste „Land- u. Forstwirtschaft“ veröffentlicht.
Was Sie rund um die Marktsituation und das Prozedere bei einem Versteigerungsverfahren wissen sollten, finden Sie unter dem Button „Allg. Informationen“.
Der Aufbau einer DIV-Liste mit allen notwendigen Hauptdaten für eine Auswahl des Objektes stellt sich unter dem Button „Info DIV-Liste“ dar.
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Auskünfte und Informationen bei „Redaktion DIV-Liste“:
Tel.: 08546/140-0; e-mail: redaktion@skenet.de
*(Bezogen auf den Erwerbspreis liegen Maklergebühren meist zwischen 3% u. 6%, Notarkosten bei ca. 1%; die statt dessen anfallende Zuschlagsgebühr des Gerichts beträgt ca. 0,5% des zu bezahlenden Höchstgebotes entsprechend dem effektiven Erwerbspreis.)